Begleiteter Umgang

Dieses Angebot richtet sich an Umgangsberechtigte - das sind in der Regel Eltern(teile), bei denen das Kind nicht lebt - die in Anwesenheit einer Umgangsbegleitung ihr Kind treffen. Ein Begleiteter Umgang wurde vom Jugendamt empfohlen oder gerichtlich vereinbart. Gründe können sein:​​​​​​
  • ​​​​​​​hochstrittige Trennungs-/Scheidungskonflikte mit Loyalitätskonflikten oder Entfremdung des Kindes
  • Psychische und/oder Suchtprobleme der Eltern
  • Gewaltausübung oder Androhung von Gewalt gegenüber dem Kind. ​​​​​
Begleitetung

Umgangsanbahnung

Umgangsanbahnung wird angeboten, wenn das Kind einen Elternteil schon lange nicht mehr gesehen hat oder noch gar nicht kennengelernt hat. Eine psychologische oder pädagogische Fachkraft berät und begleitet die beteiligten Personen. Erste Treffen zwischen Kind und Elternteil finden in Anwesenheit der Fachkraft statt. Ziel ist, dass die Treffen in der Zukunft unbegleitet stattfinden können.